Gemeinschaftsschule Aufnahme

    Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

    Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

    Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

    Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

    Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

    Zuständigkeit

    Regionale Gemeinschaftsschule

    Ansprechpartner

    Gemeinschaftsschule am Seminarweg, Gemeinschaftsschule der Stadt Bad Segeberg in Bad Segeberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Seminarweg 5

    23795 Bad Segeberg

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bestehend aus der aufgelösten Realschule am Seminarweg (DST 0704651)

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2015 (von: Grabke, Marian)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: Ahrens, Sybille)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinschaftsschule Auenland, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Bad Bramstedt in Bad Bramstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schäferberg 28

    24576 Bad Bramstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4192 897410

    Fax: +49 4192 897423

    E-Mail: Gemeinschaftsschule.Bad-Bramstedt@schule.landsh.de

    Weitere Informationen

    mit gymn. Oberstufe ab August 2015

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.07.2023 (von: Ahrens, Sybille)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
    • Anmeldeschein von der Grundschule
    • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
    • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
    • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

    Fristen

    Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

    Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2009 (von: Peter Kirschbaum)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufnahme, 5 Klasse, Eintritt, Abitur, Oberstufe, Realschule, Hauptschule, MSA, Aufnahmeverfahren, Sekundarbereich I, Schulart, Eintragung, ESA, Regionalschule, Weiterführende Schule, Sekundarstufe I, Schule, Registrierung, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Anmeldung, Mittlerer Schulabschluss, Einschreibung, Hochschulreife, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)