Gemeinschaftsschule Aufnahme

    Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

    Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

    Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

    Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

    Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

    Zuständigkeit

    Regionale Gemeinschaftsschule

    Ansprechpartner

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 988-2528

    Telefon Festnetz: 0431 988-2302

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
    • Anmeldeschein von der Grundschule
    • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
    • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
    • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

    Fristen

    Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

    Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Aufnahme, Regelschule, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Gemeinschaftsschule, Regionalschule, Gesamtschule, Schulart, Eintritt, Sekundarbereich I, Sekundarstufe I, Oberstufe, Anmeldung, Realschule, Schule, Hauptschule, 5 Klasse, Registrierung, Eintragung, Aufnahmeverfahren, Einschreibung, Weiterführende Schule, ESA, Hochschulreife, Abitur, MSA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de