Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Zuständigkeit
Regionale Gemeinschaftsschule
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 4 - Soziales und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Haltestelle Heist, Heideweg
Bus: 589
Bus: 489
Bus: X89
Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Schulangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Haltestelle Heist, Heideweg
Bus: 589
Bus: 489
Bus: X89
Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Stichwörter
Schulen, Schulpflicht
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 988-2302
Fax: 0431 988-2528
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024
Stichwörter
Aufnahme, 5 Klasse, Eintritt, Abitur, Oberstufe, Realschule, Hauptschule, MSA, Aufnahmeverfahren, Sekundarbereich I, Schulart, Eintragung, ESA, Regionalschule, Weiterführende Schule, Sekundarstufe I, Schule, Registrierung, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Anmeldung, Mittlerer Schulabschluss, Einschreibung, Hochschulreife, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule