• Heringsdorf (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Gemeinschaftsschule Aufnahme

Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

Beschreibung

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Zuständigkeit

Regionale Gemeinschaftsschule

Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Adresse

Hausanschrift

Brunswiker Straße 16-22

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

Internet

Stichwörter

Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Fristen

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

Kosten

Verwaltungsgebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024

Version

Technisch erstellt am 16.06.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Gemeinschaftsschule, Aufnahme, Eintritt, Einschreibung, Schule, Realschule, Sekundarbereich I, Mittlerer Schulabschluss, ESA, Schulart, MSA, Oberstufe, Aufnahmeverfahren, Weiterführende Schule, Regionalschule, 5 Klasse, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Registrierung, Abitur, Anmeldung, Hochschulreife, Sekundarstufe I, Eintragung, Regelschule, Hauptschule, Gesamtschule

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020