Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Hinweise für Neumünster: Gemeinschaftsschulen
- Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eine interaktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".
- Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eine interaktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
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Zuständigkeit
Regionale Gemeinschaftsschule
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Hans-Böckler-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424610
Fax: +49 4321 9424609
Freiherr-vom-Stein-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424360
Fax: +49 4321 9424359
E-Mail: Freiherr-vom-Stein-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424310
Fax: +49 4321 9424309
Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster - Außenstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 520304
Wilhelm-Tanck-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424560
Fax: +49 4321 179805
Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster in Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424410
Fax: +49 4321 280395
E-Mail: Gemeinschaftsschule-Brachenfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
Gemeinschaftsschule Faldera, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424510
Fax: +49 4321 9424509
E-Mail: Gemeinschaftsschule-Faldera.neumuenster@schule.landsh.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024
Stichwörter
Gemeinschaftsschule, Aufnahme, Eintritt, Einschreibung, Schule, Realschule, Sekundarbereich I, Mittlerer Schulabschluss, ESA, Schulart, MSA, Oberstufe, Aufnahmeverfahren, Weiterführende Schule, Regionalschule, 5 Klasse, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Registrierung, Abitur, Anmeldung, Hochschulreife, Sekundarstufe I, Eintragung, Regelschule, Hauptschule, Gesamtschule