Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Zuständigkeit
Regionale Gemeinschaftsschule
Ansprechpartner
Grund- und Gemeinschaftsschule Wik
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 3051911
Fax: 0431 35700
E-Mail: Grund-und-gemeinschaftsschule-wik.kiel@schule.landsh.de
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Goethe-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 26042850
Fax: +49 431 26042869
Weitere Informationen
entstanden aus der Goethe-Realschule (0704053)
Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Kiel in Kiel, Hermann-Löns-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 26095760
Fax: +49 431 26095789
Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 17007
Fax: +49 431 13952
E-Mail: Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule.Kiel@schule.landsh.de
Weitere Informationen
entstanden aus der Friedrich-Junge-Realschule (0704052). Eingegliedert ist die ehem. Selbstst. Timm-Kröger-RegS (0708053)
Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Kiel in Kiel, Klaus-Groth-Schule mit Grundschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 26092930
Fax: +49 431 26092959
Lilli-Martius-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 6006910
Fax: +49 431 60069169
Weitere Informationen
entstanden aus der GHS Theodor-Möller-Schule (0702076) und RS Freiherr-vom-Stein-Schule (0704058)
Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel, Gemeinschaftsschule am Brook der Landeshauptstadt Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 22001910
Fax: +49 431 22001929
Grund- und Gemeinschaftsschule der Landeshauptstadt Kiel in Kiel, Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 60098330
Fax: +49 431 721005
E-Mail: Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule.Kiel@schule.landsh.de
Gemeinschaftsschule Friedrichsort, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 399023-0
Fax: +49 431 39902340
Weitere Informationen
Entstanden aus der Integrierte Gesamtschule Friedrichsort ( 0707050). Eingeschlossen sind die ehemaligen RS Friedrichsort und Pries (0704061)
Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 205080
Fax: +49 431 2050860
E-Mail: Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule.Kiel@Schule.LandSH.de
Weitere Informationen
Gemeinschaftsschule Hassee, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Landeshauptstadt Kiel in Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 364320
Fax: +49 431 36432135
Weitere Informationen
entstanden aus der IGS Hassee (0707052)
Christliche Schule Kiel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Entstanden aus der CSK Grund- (0799071), Haupt- (0799077) und Realschule(0799075)
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 988-2302
Fax: 0431 988-2528
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Hinweise für Kiel: Synonyme, sonstige Hinweise
Für alle allgemein bildenden Schulen gibt es sowohl innerhalb der Stadtgrenzen als auch kreisübergreifend keine Einzugsbereiche mehr. Den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern steht die Wahl einer Grundschule bzw. einer weiterführenden Schule also grundsätzlich - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - frei.
Das Schulamt Kiel hat für bestimmte Themenbereiche (z. B. Schulsport, Integration, Autismus, etc.) sogenannte Kreisfachberater bzw. Kreisfachberaterinnen eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet schulartübergreifend angesprochen werden können (siehe nachfolgenden Link).
Für alle allgemein bildenden Schulen gibt es sowohl innerhalb der Stadtgrenzen als auch kreisübergreifend keine Einzugsbereiche mehr. Den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern steht die Wahl einer Grundschule bzw. einer weiterführenden Schule also grundsätzlich - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - frei.
Das Schulamt Kiel hat für bestimmte Themenbereiche (z. B. Schulsport, Integration, Autismus, etc.) sogenannte Kreisfachberater bzw. Kreisfachberaterinnen eingesetzt, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet schulartübergreifend angesprochen werden können (siehe nachfolgenden Link).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024
Stichwörter
Aufnahme, 5 Klasse, Eintritt, Abitur, Oberstufe, Realschule, Hauptschule, MSA, Aufnahmeverfahren, Sekundarbereich I, Schulart, Eintragung, ESA, Regionalschule, Weiterführende Schule, Sekundarstufe I, Schule, Registrierung, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Anmeldung, Mittlerer Schulabschluss, Einschreibung, Hochschulreife, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule