Kirchensteuer Festsetzung

    Kirchensteuer

    In Schleswig-Holstein ist kirchensteuerpflichtig, wer Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft ist und seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat.

    Beschreibung

    Kirchensteuerpflichtig sind nach dem Kirchensteuergesetz des Landes Schleswig-Holstein alle Mitglieder einer evangelischen Landeskirche, der römisch-katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde in Hamburg und der Alt-Katholischen Kirche in Schleswig-Holstein, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

    Beginn der Kirchensteuerpflicht:
    Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Schleswig-Holstein folgt.

    Beendigung der Kirchensteuerpflicht:
    Die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft wird beendet durch den Tod oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Religionsgemeinschaft austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Mit dem Ablauf des Tages, an dem der Austritt erklärt wird, entfallen für den Bereich des staatlichen Rechts sämtliche Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft beruhen. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regeln die Religionsgemeinschaften in eigener Zuständigkeit.

    Zuständigkeit

    • Ihren Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären.
       
    • Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären. Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ahrensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Manfred-Samusch-Straße 5

    22926 Ahrensburg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus, Manfred-Samusch-Straße 5 // Rathaus Nord, An der Strusbek 23 Mo, Di, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr Do von 14 bis 18 Uhr Für die Einwohnerverwaltung und das Standesamt ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich. Ebenso vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der zuständigen Stelle, für Ihren Besuch im Rathaus Nord. Weitere Informationen erhalten Sie hier [ ] . Was erledige ich wo? [ ]

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04102 770

    Fax: 04102 77232

    E-Mail: rathaus@ahrensburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung,
    • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Gebühr für den Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft wird nicht erhoben.

    Die Gebühr für den Austritt aus der Kirche beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    katholisch, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, evangelisch, Konfession, christlich

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de