Kirchensteuer Festsetzung

    Kirchensteuer

    In Schleswig-Holstein ist kirchensteuerpflichtig, wer Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft ist und seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat.

    Beschreibung

    Kirchensteuerpflichtig sind nach dem Kirchensteuergesetz des Landes Schleswig-Holstein alle Mitglieder einer evangelischen Landeskirche, der römisch-katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde in Hamburg und der Alt-Katholischen Kirche in Schleswig-Holstein, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

    Beginn der Kirchensteuerpflicht:
    Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Schleswig-Holstein folgt.

    Beendigung der Kirchensteuerpflicht:
    Die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft wird beendet durch den Tod oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Religionsgemeinschaft austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber der zuständigen Stelle erklären. Mit dem Ablauf des Tages, an dem der Austritt erklärt wird, entfallen für den Bereich des staatlichen Rechts sämtliche Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft beruhen. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regeln die Religionsgemeinschaften in eigener Zuständigkeit.

    Zuständigkeit

    • Ihren Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären.
       
    • Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären. Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 1

    21514 Büchen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Büchen
    • Haltestelle: ZOB am Schulzentrum

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Bürgerservice Büchen Montag und Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 18:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04155 8009999

    Telefon Festnetz: 04155 8009231

    E-Mail: standesamt@amt-buechen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, telefonisch oder per Mail.

    Stichwörter

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
    • soweit vorhanden: Taufbescheinigung,
    • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Gebühr für den Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft wird nicht erhoben.

    Die Gebühr für den Austritt aus der Kirche beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kirchenaustritt, katholisch, Kircheneintritt, Konfession, christlich, evangelisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English