Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

    Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

    Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen.

    Beschreibung

    Die Verkehrserziehung und -aufklärung dient vorrangig dem Schutz der Verkehrsteilnehmer/innen. Eine besondere Schwerpunktsetzung liegt dabei auf den schwachen Verkehrsteilnehmern, also Fußgängerinnen/Fußgängern, Radfahrerinnen/Radfahrern und Seniorinnen/Senioren. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Vermittlung von normgerechtem Verhalten gelegt.

    Ziele polizeilicher Verkehrsaufklärung/-erziehung sind:

    • Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse über Verhaltens- und Betriebsvorschriften,
    • Förderung des Verständnisses und der Bereitschaft, Vorschriften zu befolgen und
    • Entwicklung und Festigung einer sozialen und sicherheitsbewussten Einstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.

    Die schulische Verkehrserziehung erfolgt durch die Polizeiverkehrslehrer/innen, Handpuppenbühnen und Sympathiefiguren der Landespolizei Schleswig-Holstein. Dies geschieht überwiegend in Kooperation mit der Schule und den Kindertagesstätten.

    In der Schule gliedert sich der Stoff je nach Klassenstufe für den Polizeiverkehrslehrer wie folgt:

    • Das Kind als Fußgänger/in im Straßenverkehr,
    • das Kind als Mitfahrer/in im Kraftfahrzeug,
    • die Radfahrprüfung,
    • sicheres Verhalten auf dem Schulweg,
    • Schülerlotsenausbildung und -betreuung,
    • Mofaausbildung,
    • Verhalten als Kraftfahrer/in,
    • Gefahren des Alkohols und anderer Drogen im Straßenverkehr,
    • Geschwindigkeitsprobleme,
    • Aggressionen im Straßenverkehr.

    Im außerschulischen Bereich kommen je nach Teilnehmerkreis folgende Veranstaltungen in Frage:

    • Vorträge in Altenclubs und Altenheimen,
    • Besuche von Jugendtreffs,
    • Vorträge in Betrieben, Behörden, Vereinen, Verbänden und Verkehrsclubs,
    • Kommunale Verkehrssicherheitstage/-aktionen.

    Während einerseits die Beachtung von Verkehrsregeln gerade für die Gruppe der schwachen Verkehrsteilnehmer/innen von existentieller Bedeutung ist, müssen andererseits die übrigen Verkehrsteilnehmer/innen zu rücksichtsvollem und defensivem Verhalten gegenüber den Schwächeren angehalten werden. Bei allen Zielgruppen besteht in diesem Zusammenhang über die reine Vermittlung von Kenntnissen hinaus die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck der gewünschten Regelbefolgung zu verstehen.

    Zuständigkeit

    An die Landespolizei Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Landespolizeiamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenweg 166

    24116 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 160-5123

    Telefon Festnetz: +49 431 160-0

    E-Mail: STK.Kiel.LPA@polizei.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit Hilfe von Schulwegplänen, die in Zusammenarbeit von Schule und Polizeiverkehrslehrern/innen erstellt werden, soll die Schulwegsicherheit erhöht werden.
    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und der Verkehrswacht Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English