Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Planen, Entwickeln und Umweltvorsorge

    Adresse

    Hausanschrift

    Möllner Landstraße 20

    22113 Oststeinbek

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Terminvereinbarung erforderlich (außer dienstags) Montag und Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Die Zentrale ist unter der Telefonnummer 040/713 003 0 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Mittwoch: 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09:00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de