Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Beschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Amt Arensharde - Fachbereich Bauwesen - Sachgebiet Allg. Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Diverse
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04626 96-62
Telefon Festnetz: 04626 96-64
Fax: 04626 96-96
E-Mail: bauamt@amt-arensharde.de
Kontaktperson
Herr Phillip Voß
Herr Alexander Klein
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge