Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Amt Südangeln - Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Toft 7

    24860 Böklund

    Öffnungszeiten

    Mo  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossen Do  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04623 78-0(Zentrale)

    Fax: 04623 78-400

    E-Mail: info@amt-suedangeln.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Aufzug vorhanden:
          ja

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2023

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Straßenausbaubeiträge, Straßenausbaubeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020