Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Beschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
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Ansprechpartner
Stadt Kappeln - Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: in direkter Nähe zum Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: ausreichend Parkfläche vorhanden
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4642 183-33
E-Mail: liegenschaften@stadt-kappeln.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge