Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Beschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
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Ansprechpartner
Amt Mittelholstein - Bereich III/1 - Energiewirtschaft und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Amt Mittelholstein - Fachbereich III - Bauamt
Adresse
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Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Hohenwestedt
Empfänger: Gemeinde Hohenwestedt
IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00
BIC: NOLADE21HWS
Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge