Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Eidertal - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heitmannskamp 2

    24220 Flintbek

    Parkplätze

    • Parkplatz: an der Rückseite
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rammsee Mielkendorfer Weg
      Linie:
      • Bus: 780, 790, 795, 794

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 720150

    Telefon Festnetz: +49 4347 72010

    E-Mail: info@amt-eidertal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Behinderten WC mit Dusche

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English