Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Beschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Lütjenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gildenplatz ZOB
Linie:- Bus: Autokraft - Linie 4310 (Kiel-Puttgarden)
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. Di. Do. Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenausbaubeiträge, Straßenausbaubeitrag