Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Hinweise für Wedel: Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Straßenausbaubeiträge werden derzeit nicht erhoben.

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    Ansprechpartner

    Bauverwaltung - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

    Adresse

    Postfachadresse

    Rathausplatz 3-5

    Postfach 260

    22871 Wedel

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3 - 5

    22880 Wedel

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    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 4103 707-300

    Telefon Festnetz: +49 4103 707-0

    E-Mail: bauverwaltung@stadt.wedel.de

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeiträge, Straßenausbaubeitrag

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