Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Beschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Hinweise für Pinneberg: Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden in Pinneberg für neue Maßnahmen aktuell nicht erhoben.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst Bauverwaltung und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 185
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-3100
Telefon Festnetz: 04101 211-3103
Fax: 04101 211-3199
Telefon Festnetz: 04101 211-3104
Telefon Festnetz: 04101 211-3110
Telefon Festnetz: 04101 211-3102
Telefon Festnetz: 04101 211-3101
Telefon Festnetz: 04101 211-3111
Telefon Festnetz: 04101 211-3105
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Kommunalabgabengesetz (KAG), Satzung
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge