Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Oldenburg-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichstraße 12

    23775 Großenbrode

    Bürgerbüro Außenstelle Großenbrode

    Hausanschrift

    Hinter den Höfen 2

    23758 Oldenburg in Holstein

    Amtsverwaltung Oldenburg i.H.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04361 4937-0

    Fax: 04361 4937-20

    E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English