Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsverwaltung Südtondern

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-0

    E-Mail: info@amt-suedtondern.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge

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