Straßenbau

    Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

    Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

    Beschreibung

    Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

    Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

    Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Amt Hohe Elbgeest

    Adresse

    Hausanschrift

    Christa-Höppner-Platz 1

    21521 Dassendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 9.00 - 12.00 14.00 - 18.00 Uhr Di 9.00 - 12.00 Uhr Mi geschlossen Do 7.00 - 12.00 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr* * Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen! Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04104 990-0

    E-Mail: poststelle@amt-hohe-elbgeest.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge

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