Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.
Beschreibung
Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Hinweise für Lübeck: Erschließunsbeiträge / Straßenbaubeiträge
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 keine sachlichen Beitragspflichten im Sinne der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr entstehen.
Die Hansestadt Lübeck erhebt somit keine Straßenausbaubeiträge mehr.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 keine sachlichen Beitragspflichten im Sinne der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr entstehen.
Die Hansestadt Lübeck erhebt somit keine Straßenausbaubeiträge mehr.
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Ansprechpartner
Stadtgrün und Verkehr; Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Mühlendamm 20
23539 Lübeck
Beitragserhebungen im Bereich Verkehr der Hansestadt Lübeck
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Erschließung, Erschließungsbeiträge, Erschließungsverträge, Straßenausbaubeiträge, Straßenbaubeiträge
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenausbaubeiträge, Straßenausbaubeitrag