Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Hinweise für Großhansdorf: Straßenschäden

    Die Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün sind neben den öffentlichen Bäumen wichtiger Bestandteil der Waldgemeinde. 
    Damit es auch so bleibt, werden die Grünflächen regelmäßig gepflegt und die Bäume auf Schadstellen und Krankheiten untersucht.
    Sollte Ihnen an den Grünanlagen oder Bäumen etwas aufgefallen sein, verwenden Sie bitte das folgende Formular
    Schadenmeldung

    Bitte stellen Sie keine Fahrzeuge auf den Grünstreifen ab, da die Reifen die Grasnarbe beschädigen. Sie helfen damit das Erscheinungsbild der Gemeinde  zu erhalten. 

    Der Bau von Straßen und Wegen sowie deren laufende Unterhaltung obliegt dem Träger der Straßenbaulast. In Großhansdorf ist die bis auf die Landesstraße 91 (Eilbergweg / Hansdorfer Landstraße / Teilstück Sieker Landstraße) und 224 (Ostring) die Gemeinde.

    Priorität hat stets die Verkehrssicherheit.

    Die 10 Mitarbeiter des Bauhofs sind jede Woche von Montag bis Freitag im Gemeindegebiet unterwegs. Neben einer Vielzahl anderer Tätigkeiten  beheben sie festgestellte Schäden auf den rd. 35 km Straßen, Wegen und Plätzen und an den Verkehrseinrichtungen. Manchmal können Schäden wie z.B. an Asphaltdecken jedoch witterungsbedingt nicht sofort behoben werden. 
    Dennoch:  über 9.000 Augenpaare sehen mehr als 10.  Bei Bedarf nutzen Sie auch hierfür bitte die o.a. Schadenmeldung.

    Die Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün sind neben den öffentlichen Bäumen wichtiger Bestandteil der Waldgemeinde. 
    Damit es auch so bleibt, werden die Grünflächen regelmäßig gepflegt und die Bäume auf Schadstellen und Krankheiten untersucht.
    Sollte Ihnen an den Grünanlagen oder Bäumen etwas aufgefallen sein, verwenden Sie bitte das folgende Formular
    Schadenmeldung

    Bitte stellen Sie keine Fahrzeuge auf den Grünstreifen ab, da die Reifen die Grasnarbe beschädigen. Sie helfen damit das Erscheinungsbild der Gemeinde  zu erhalten. 

    Der Bau von Straßen und Wegen sowie deren laufende Unterhaltung obliegt dem Träger der Straßenbaulast. In Großhansdorf ist die bis auf die Landesstraße 91 (Eilbergweg / Hansdorfer Landstraße / Teilstück Sieker Landstraße) und 224 (Ostring) die Gemeinde.

    Priorität hat stets die Verkehrssicherheit.

    Die 10 Mitarbeiter des Bauhofs sind jede Woche von Montag bis Freitag im Gemeindegebiet unterwegs. Neben einer Vielzahl anderer Tätigkeiten  beheben sie festgestellte Schäden auf den rd. 35 km Straßen, Wegen und Plätzen und an den Verkehrseinrichtungen. Manchmal können Schäden wie z.B. an Asphaltdecken jedoch witterungsbedingt nicht sofort behoben werden. 
    Dennoch:  über 9.000 Augenpaare sehen mehr als 10.  Bei Bedarf nutzen Sie auch hierfür bitte die o.a. Schadenmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

    Hinweise für Großhansdorf: Straßenschäden

    Schäden in Großhansdorf können Sie direkt über die App oder den Internetlink melden.

    Schäden in Großhansdorf können Sie direkt über die App oder den Internetlink melden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großhansdorf - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Barkholt 64

    22927 Großhansdorf

    Öffnungszeiten

    Montag       09:00 - 12:00 Uhr und  14:00 - 16:00 Uhr Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch     07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Für den Donnerstag werden keine Termine benötigt. Freitag geschlossen Hinweis: Terminvergabe telefonisch oder über die Online-Terminvergabe möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Radwegschaden, Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Straßenschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020