Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- S-Bahn: Reinbek
- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Heiko Wisser
Internet
Formulare
Abnahmeprotokoll für Aufgrabungen im Stadtgebiet Glinde
Genehmigung einer Aufgrabung
Allgemeine Bedingungen zur Aufgrabung und Wiederherstellung einer Wege- u. Straßenfläche im Stadtgebiet Glinde
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Radwegschäden, Gehwegschaden, Fahrradwegschaden, Straßenschäden, Radwegschaden, Straßenschaden