Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

    Ansprechpartner

    Amt 4 - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlmarkt 25

    25554 Wilster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Mittwoch : geschlossen Donnerstag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2017

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Radwegschaden, Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Straßenschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020