Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

    Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

    Ansprechpartner

    Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 42-48

    25560 Schenefeld (Steinburg)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Mo. nur nach Terminvereinbarung Di. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Mi. nur nach Terminvereinbarung Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr. nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4892 8089-0

    E-Mail: info@amt-schenefeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Fahrradwegschaden, Straßenschaden, Radwegschäden, Gehwegschaden, Radwegschaden, Straßenschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English