Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Kommunalservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do. 07:30 - 12:00 Uhr Mo - Do. 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 7:30 - 12:00 Uh Hinweis: Rufbereitschaft zur Gefahrenabwehr: Außerhalb der Dienstzeiten telefonisch rund um die Uhr: Telefon: 774-206
Kontakt
Telefon Festnetz: 04821 774-302
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Radwegschäden, Gehwegschaden, Fahrradwegschaden, Straßenschäden, Radwegschaden, Straßenschaden