Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossen Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lea Hansen-Carstensen
Internet
Weitere Informationen
Aufzug vorhanden:
ja
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Straßenschaden, Gehwegschaden, Radwegschaden, Radwegschäden