Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauordnungsamt@amt-achterwehr.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Straßenschaden, Radwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Fahrradwegschaden