Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Halstenbek - Tiefbauangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Internet
Gemeinde Halstenbek
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Straßenschäden, Radwegschaden, Fahrradwegschaden