Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Hinweise für Scharbeutz: Schadensmeldung
Es ist uns nicht immer möglich, auftretende Mängel zu entdecken und umgehend zu beseitigen. Darum sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie können ganz einfach und bequem unser online-Formular nutzen, wenn Sie an öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Scharbeutz einen Schaden feststellen.
Kontaktformular für die Schadensmeldung aufrufen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Scharbeutz - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Rietzler
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Radwegschäden, Gehwegschaden, Fahrradwegschaden, Straßenschäden, Radwegschaden, Straßenschaden