Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.3 Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz P 5 - Stephanstraße 12D
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz P 8 Andreas-Nielsen-Straße 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Alte Post"
Linien:- Bus: Linie: 4
- Bus: Linie 1
- Bus: Linie: 3a
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851625
Internet
Weitere Informationen
Zur direkten Meldung von Straßen-, Rad und Gehwegschäden verwenden Sie bitte unseren Mängelmelder unter https://gemeinde-sylt.mängelmelder.de/#pageid=1.
Dieser ist auch mobil verfügbar.
Dies dient der schnelleren Bearbeitung. Sie können dort auch den Bearbeitungsstand verfolgen.
Stichwörter
Tiefbauamt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Straßenschaden, Gehwegschaden, Radwegschaden, Radwegschäden