Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Hoch- und Tiefbau, Abwasser, Bauhöfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00  - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Kontakt
E-Mail: bauamt@amt-eiderstedt.de(Infopostfach)
Kontaktperson
Herr Cornils (Hochbau)
Herr Dau (Hochbau/Tiefbau)
Herr Flatterich (Hochbau, Tiefbau)
Herr Frahm (Bauverwaltung)
Herr Helmke (Tiefbau)
Stichwörter
Abwasser, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitungen, Bauhof, Hochbau, Hochbauamt, Tiefbauamt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Radwegschaden, Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Straßenschaden