Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Ansprechpartner
Fachdienst 4.2 - Strassen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janne Lawrenz
Internet
Bankverbindung
Stadt Mölln
Empfänger: Stadt Mölln
IBAN: DE77 2305 2750 0005 0045 00
BIC: NOLADE21RZB
Bankinstitut: Kreissparkasse Khzgt. Lbg.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Fahrradwegschaden, Straßenschaden, Gehwegschaden, Radwegschaden, Radwegschäden