Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Hinweise für Kiel: Zusatz Radwege etc. und Verkehrseinrichtungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Hinweise für Kiel: Zusatz Radwege etc. und Verkehrseinrichtungen
Schäden an Straßen-, Geh- und Radwegen sowie Verkehrseinrichtungen können Sie dem Tiefbaumt telefonisch oder per Mail mitteilen.
Weiterhin können Sie Schäden an Radwegen auch direkt dem Radverkehrsbeauftragten telefonisch oder per Mail mitteilen.
Schäden an Straßen-, Geh- und Radwegen sowie Verkehrseinrichtungen können Sie dem Tiefbaumt telefonisch oder per Mail mitteilen.
Weiterhin können Sie Schäden an Radwegen auch direkt dem Radverkehrsbeauftragten telefonisch oder per Mail mitteilen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Gästeparkplätze im Innenhof, Zufahrt vom Lessingplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Dreiecksplatz, Kunsthochschule
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr Donnerstag 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-64369
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
Weitere Informationen
Antragsannahme: Zimmer 31, 33, 35 und 29
Störungsdienst (kostenlos für Anrufer): 0800 0002093.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Straßenschäden, Straßenschaden, Radwegschaden, Gehwegschaden, Radwegschäden, Fahrradwegschaden