Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligung

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

    Informationen darüber, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt werden können.

    Beschreibung

    Leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

    1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
    1. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen,
    1. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
    2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
    1. wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
    2. nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
    3. nach §25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
    1. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
    2. die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
    3. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 6 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
    4. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen.
      Nach § 3 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sogenannte Grundleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden Ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin sind nach § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu gewähren. Weiterhin können "sonstige Leistungen" nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.

    Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 AsylbLG ist nach § 2 AsylbLG das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf diejenigen leistungsberechtigten Personen entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet  aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
    • wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

    Hinweise für Schleswig: Flüchtlingshilfe

    In Schleswig engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Flüchtlingshilfe. Sie sind z.B. als Lotsen tätig, bieten Deutschunterricht an oder kümmern sich um Freizeitangebote.

    Wer Sachspenden (Möbel, Kleidung, Fernseher, Spielsachen, weitere Gegenstände) leisten möchte, wendet sich bitte an die
    Arbeiterwohlfahrt (AWO), Friedrichstr. 31, Tel.: 04621/33171.
    Öffnungszeiten: Mo.-Do. 9:00 Uhr - 18:00 Uhr, Fr. 9:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Das Deutsche Rote Kreuz unterhält ebenfalls eine Kleiderkammer
    Rote-Kreuz-Weg 3, Tel.: 04621/25666
    Öffnungszeiten: Do. 15:00 - 17:00 Uhr

    Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an
    den Fachdienst Ordnung der Stadtverwaltung Schleswig
    Oliver Frieß, Rathausmarkt 1,
    Tel.: 04621/814-321, o.friess@schleswig.de
    oder
    Florian Behling, Rathausmarkt 1,
    Tel.: 04621/814-324, f.behling@schleswig.de
    Zuständig für Unterbringung und Wohnungsausstattung.

    Wenn Sie als Lotse tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an
    Oliver Frieß, Rathausmarkt 1,
    Tel.: 04621/814-321, o.friess@schleswig.de
    oder
    Florian Behling, Rathausmarkt 1,
    Tel.: 04621/814-324, f.behling@schleswig.de
    Zuständig für Unterbringung und Wohnungsausstattung

    Ehrenamtliche Ansprechpartnerinnen für Lotsen in Schleswig und Haddeby sind
    Jutta Just und Christiane Schütte, Tel.: 04621/9897604, jjust@freenet.de

    Wenn Sie ehrenamtlich Deutschunterreicht erteilen möchten:
    Ehrenamtliche Ansprechpartnerin für Deutschunterricht ist
    Irmgard Hansen, Tel.: 04621/28989

    Wenn Sie Freizeitbeschäftigung oder Sport anbieten möchten:
    Ansprechpartner für Freizeitangebote, Sport usw. finden Sie beim der Freizeitgruppe der Flüchtlingshilfe Schleswig-Haddeby
    Pastorin Antje Hanselmann Tel.: 995354, antje.hanselmann@kirche-slfl.de

    Ansprechpartner

    Soziale Sicherung - Soziale Sicherung Schleswig-Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 134

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: 04621 4813-299

    Telefon Festnetz: 04621 4813-0

    E-Mail: sozialzentrum.sl-stadt@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Soziale Sicherung Migrationsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    * Montag: 08:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr * Dienstag: geschlossen * Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr * Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr * Freitag: 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 878500

    E-Mail: migrationsmanagement@schleswig-flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Erstaufnahemeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Hinweise für Schleswig: Flüchtlingshilfe

    Zuständig für alle Flüchtlingsfragen in Schleswig ist die Migrationsberatung des Kreis Schleswig-Flensburg

    Sylke Willig
    04621/87246
    sylke.willig@schleswig-flensburg.de

    Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    und die

    Migrationssozialberatung des Wirtschaftszentrum Handwerk Plus (WHP)
    Viktoria Pallei
    04621/87231
    viktoria.pallei@whp-schleswig.de

    Dienstag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr jeweils Flensburger Str. 7
    Montag und Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ilensee 4

    Der Jugendmigrationsdienst in Schleswig bietet Beratung, Begleitung, Hilfen und Gruppenangebote für junge Menschen zwischen 12-27 Jahren, die nach Deutschland zugewandert sind und im Kreis Schleswig-Flensburg leben.

    Jugendmigrationsdienst
    Norderdomstraße 6
    24837 Schleswig

    Oxana Wittmann
    04621/381156
    o. wittmann@ diakonie- slfl. de

    Maike Hohmann
    04621/381112
    m. hohmann@ diakonie- slfl. de

    Montag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    finanzielle Hilfe, Asylhilfe, Asylleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English