Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Beschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Hinweise für Pinneberg: ausnahmegenehmigung
10,20 € - 511,00 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Ansprechpartner
Fachdienst Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 594
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 185
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2700
Telefon Festnetz: 04101 211-2705
Telefon Festnetz: 04101 211-2701
Telefon Festnetz: 04101 211-2704
Telefon Festnetz: 04101 211-2706
Telefon Festnetz: 04101 211-2710
Telefon Festnetz: 04101 211-2707
Telefon Festnetz: 04101 211-2712
Telefon Festnetz: 04101 211-2703
Telefon Festnetz: 04101 211-2708
Telefon Festnetz: 04101 211-2709
Telefon Festnetz: 04101 211-2711
Telefon Festnetz: 04101 211-2702
Fax: 04101 211-2799
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Unterlagen zum Nachweis eines Erfordernisses einer Ausnahme.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
§§12,13,41,42,46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), Gebühren-Nr. 264.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 € und 767,00 €, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Parkausweis