Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

    Beschreibung

    Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

    Hinweise für Pinneberg: ausnahmegenehmigung

    10,20 € - 511,00 €

    10,20 € - 511,00 €

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-2700

    Telefon Festnetz: 04101 211-2701

    Telefon Festnetz: 04101 211-2702

    Telefon Festnetz: 04101 211-2703

    Telefon Festnetz: 04101 211-2704

    Telefon Festnetz: 04101 211-2705

    Telefon Festnetz: 04101 211-2706

    Telefon Festnetz: 04101 211-2707

    Telefon Festnetz: 04101 211-2708

    Telefon Festnetz: 04101 211-2709

    Telefon Festnetz: 04101 211-2710

    Telefon Festnetz: 04101 211-2711

    Telefon Festnetz: 04101 211-2712

    Fax: 04101 211-2799

    E-Mail: pf-verkehr@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2021

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

    Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Unterlagen zum Nachweis eines Erfordernisses einer Ausnahme.

    Unterlagen zum Nachweis eines Erfordernisses einer Ausnahme.

    Formulare

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    §§12,13,41,42,46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), Gebühren-Nr. 264.

    §§12,13,41,42,46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), Gebühren-Nr. 264.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 € und 767,00 €, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an.

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 € und 767,00 €, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020