Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Beschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Hinweise für Pinneberg: ausnahmegenehmigung
10,20 € - 511,00 €
10,20 € - 511,00 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Ansprechpartner
Fachdienst Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2700
Telefon Festnetz: 04101 211-2701
Telefon Festnetz: 04101 211-2702
Telefon Festnetz: 04101 211-2703
Telefon Festnetz: 04101 211-2704
Telefon Festnetz: 04101 211-2705
Telefon Festnetz: 04101 211-2706
Telefon Festnetz: 04101 211-2707
Telefon Festnetz: 04101 211-2708
Telefon Festnetz: 04101 211-2709
Telefon Festnetz: 04101 211-2710
Telefon Festnetz: 04101 211-2711
Telefon Festnetz: 04101 211-2712
Fax: 04101 211-2799
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Unterlagen zum Nachweis eines Erfordernisses einer Ausnahme.
Unterlagen zum Nachweis eines Erfordernisses einer Ausnahme.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
§§12,13,41,42,46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), Gebühren-Nr. 264.
§§12,13,41,42,46, 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), Gebühren-Nr. 264.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Pinneberg: Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 € und 767,00 €, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an.
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 € und 767,00 €, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Parkausweis