• Barmstedt (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

Beschreibung

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Hinweise für Pinneberg: ausnahmegenehmigung

10,20 € - 511,00 €

10,20 € - 511,00 €

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

Ansprechpartner

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

25355 Barmstedt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Kontakt

Bankverbindung

Stadt Barmstedt

Empfänger: Stadt Barmstedt

IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

BIC: GENODEF1PIN

Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

Stadt Barmstedt

Empfänger: Stadt Barmstedt

IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

BIC: NOLADE21SHO

Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

Stichwörter

Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit

Version

Technisch erstellt am 11.12.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

Formulare

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Parkausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020