• Kabelhorst (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

Beschreibung

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

Hinweise für Lensahn: Parkausweis - Ausnahmegenehmigungen für Handwerker / Gewerbetreibende

Für den Bereich des Amtes Lensahn gibt es keine Parkausweise.

Für den Bereich des Amtes Lensahn gibt es keine Parkausweise.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

Ansprechpartner

Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

Adresse

Hausanschrift

Eutiner Straße 2

23738 Lensahn

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Eutiner Straße 2

23738 Lensahn

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

Version

Technisch erstellt am 14.04.2022

Technisch geändert am 03.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-800(Kundenservice)

E-Mail: strassenverkehr@kreis-oh.de

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

Formulare

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Parkausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020