Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Beschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Ansprechpartner
Gemeinde Stockelsdorf - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Fahrradstellplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausmarkt, Stockelsdorf
Linien:- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 9
- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7650
- Haltestelle: Marienburgstraße, Stockelsdorf
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 und 13:30-16:30 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de
Kontaktperson
Herr Kelvin Knodel
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: k.knodel@stockelsdorf.de
Internet
Gemeinde Stockelsdorf - Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Fahrradstellplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marienburgstraße, Stockelsdorf
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 9
- Haltestelle: Rathausmarkt, Stockelsdorf
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7650
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 und 13:30-16:30 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Parkausweis