Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Beschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden
Öffnungszeiten
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr freitags: 08:00 bis 12:00 Uhr Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Parkausweis