Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Beschreibung
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker
Bei größeren / längerfristigen Bauvorhaben sind bei der Straßenverkehrsbehörde Lübeck Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Werkstatt- bzw. Montagefahrzeugen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden kennzeichenbezogen ausgestellt und sind nur im Original gültig.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter : Parkmöglichkeiten Handwerker
Bei größeren / längerfristigen Bauvorhaben sind bei der Straßenverkehrsbehörde Lübeck Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Werkstatt- bzw. Montagefahrzeugen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden kennzeichenbezogen ausgestellt und sind nur im Original gültig.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter : Parkmöglichkeiten Handwerker
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Königstraße 49-57
23552 Lübeck
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Adlerstraße
Linie:- Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Aufbauseminar, Bankkonto, Bankverbindung, BIC, Bußgeld, Bußgeldbehörde, Bußgeldbescheid, Bußgeldstelle, Commerzbank, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein abgeben, Geldstrafe, Halteverbot, IBAN, Knöllchen, Konto, Lappen weg, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, Parkverbot, Punkte, Punkte Flensburg, Punktesystem, Schrottfahrzeug, SEPA, Ticket, Verkehrszentralregister, Verwarngeld, Verwarnung, Verwarnungsgeld
Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Mühlendamm 12
23539 Lübeck
Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Stichwörter
Absperrung, Anmeldung Demo, Anmeldung Umzug, Anmeldung Versammlung, Anmeldung von Baustellen, Antrag LKW, Anwohnerparkausweis, Arbeitsstellen an Straßen, Ausnahmegenehmigung, Bauarbeiten, Baustelle, Baustellen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Baustelleneinrichtung, Baustellensteckbrief, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweise, Brücke, Brücken, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Container, Containerstandplatz, einrichten einer Haltverbotszone, Einrichten eines Schwerbehindertenparkplatz, Einrichtung Parkverbot, Erlaubnisse Lieferanten, Fahrgenehmigung, Genehmigung, Genehmigung zum Parken, Großraumtransporte, Halteverbot, Halteverbotszone, Haltverbot, Handwerker, Handwerker parken, Handwerkergenehmigung, Handwerkerparkerlaubnis, Haushaltsauflösung, Haushaltsauflösungen, Info Baustellen, Laterne, Laterne laufen, Laternenumzug, Laternenumzüge, Laternenzug, Malerarbeiten, Möbelumzug, Montage, Parkausweis, Parkausweise, Parken, Parken in der Innenstadt, Parkerlaubnis, Parkerlaubnis für Handwerker, Parkgenehmigung, Parkplatzsperrung, Parkraumsperrung, Parkverbotszone, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsregelung, Sonntagsfahrgenehmigung, Sonntagsfahrgenehmigungen, Stau, Straße, Straßenbauarbeiten, Straßenbaustellen, Straßenverkehr, Überfahrt, Überfahrtgenehmigung, Überfahrtsgenehmigung, Umzug, Umzug Parkplatzabsperrung, Umzüge, Umzugswagen, Veranstaltungen, Verkehr, Verkehrsrechtliche Anordnung, Versammlungsrecht, Werkstatt, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zufahrt Altstadt, Zufahrtserlaubnis, Zufahrtsgenehmigung
erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker
Schriftlich unterschriebener Antrag mit Informationen über:
Genaue Angabe der Arbeitsstelle (Straße, Hausnummer)
Zeitraum der Arbeiten
Fahrzeugkennzeichen
Schriftlich unterschriebener Antrag mit Informationen über:
Genaue Angabe der Arbeitsstelle (Straße, Hausnummer)
Zeitraum der Arbeiten
Fahrzeugkennzeichen
Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, zu stellen.
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, zu stellen.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker
Die Gebühren betragen derzeit je Fahrzeug 15,00 €
Grundgebühr der Ausnahmegenehmigung je angefangenen Monat 30,00 €
Die Gebühren betragen derzeit je Fahrzeug 15,00 €
Grundgebühr der Ausnahmegenehmigung je angefangenen Monat 30,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Parkausweis