Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

    Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.

    Beschreibung

    Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

    Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker


    Bei größeren / längerfristigen Bauvorhaben sind bei der Straßenverkehrsbehörde Lübeck Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Werkstatt- bzw. Montagefahrzeugen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden kennzeichenbezogen ausgestellt und sind nur im Original gültig.

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter : Parkmöglichkeiten Handwerker


    Bei größeren / längerfristigen Bauvorhaben sind bei der Straßenverkehrsbehörde Lübeck Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Werkstatt- bzw. Montagefahrzeugen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigungen werden kennzeichenbezogen ausgestellt und sind nur im Original gültig.

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter : Parkmöglichkeiten Handwerker

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 49-57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Adlerstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Aufbauseminar, Bankkonto, Bankverbindung, BIC, Bußgeld, Bußgeldbehörde, Bußgeldbescheid, Bußgeldstelle, Commerzbank, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein abgeben, Geldstrafe, Halteverbot, IBAN, Knöllchen, Konto, Lappen weg, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, Parkverbot, Punkte, Punkte Flensburg, Punktesystem, Schrottfahrzeug, SEPA, Ticket, Verkehrszentralregister, Verwarngeld, Verwarnung, Verwarnungsgeld

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlendamm 12

    23539 Lübeck

    Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Absperrung, Anmeldung Demo, Anmeldung Umzug, Anmeldung Versammlung, Anmeldung von Baustellen, Antrag LKW, Anwohnerparkausweis, Arbeitsstellen an Straßen, Ausnahmegenehmigung, Bauarbeiten, Baustelle, Baustellen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Baustelleneinrichtung, Baustellensteckbrief, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweise, Brücke, Brücken, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Container, Containerstandplatz, einrichten einer Haltverbotszone, Einrichten eines Schwerbehindertenparkplatz, Einrichtung Parkverbot, Erlaubnisse Lieferanten, Fahrgenehmigung, Genehmigung, Genehmigung zum Parken, Großraumtransporte, Halteverbot, Halteverbotszone, Haltverbot, Handwerker, Handwerker parken, Handwerkergenehmigung, Handwerkerparkerlaubnis, Haushaltsauflösung, Haushaltsauflösungen, Info Baustellen, Laterne, Laterne laufen, Laternenumzug, Laternenumzüge, Laternenzug, Malerarbeiten, Möbelumzug, Montage, Parkausweis, Parkausweise, Parken, Parken in der Innenstadt, Parkerlaubnis, Parkerlaubnis für Handwerker, Parkgenehmigung, Parkplatzsperrung, Parkraumsperrung, Parkverbotszone, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsregelung, Sonntagsfahrgenehmigung, Sonntagsfahrgenehmigungen, Stau, Straße, Straßenbauarbeiten, Straßenbaustellen, Straßenverkehr, Überfahrt, Überfahrtgenehmigung, Überfahrtsgenehmigung, Umzug, Umzug Parkplatzabsperrung, Umzüge, Umzugswagen, Veranstaltungen, Verkehr, Verkehrsrechtliche Anordnung, Versammlungsrecht, Werkstatt, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zufahrt Altstadt, Zufahrtserlaubnis, Zufahrtsgenehmigung

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2009

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

    Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker


    Schriftlich unterschriebener Antrag mit Informationen über:

    Genaue Angabe der Arbeitsstelle (Straße, Hausnummer)
    Zeitraum der Arbeiten
    Fahrzeugkennzeichen 


    Schriftlich unterschriebener Antrag mit Informationen über:

    Genaue Angabe der Arbeitsstelle (Straße, Hausnummer)
    Zeitraum der Arbeiten
    Fahrzeugkennzeichen 

    Formulare

    Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, zu stellen.

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, zu stellen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lübeck: Parkmöglichkeiten für Handwerker


    Die Gebühren betragen derzeit je Fahrzeug 15,00 €
    Grundgebühr der Ausnahmegenehmigung je angefangenen Monat 30,00 €


    Die Gebühren betragen derzeit je Fahrzeug 15,00 €
    Grundgebühr der Ausnahmegenehmigung je angefangenen Monat 30,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020