Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
Wer Abgrabungen, Abtragungen oder Aufschüttungen vornehmen möchte, benötigt hierfür unter Umständen eine Genehmigung.
Beschreibung
Eine Genehmigung für Abgrabungen oder Aufschüttungen erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i. V. m. § 11 a Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). Demnach bedarf es für Abgrabungen einer Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30m³ beträgt.
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist ebenfalls zu beachten, da Abgrabungen, Abtragungen und Aufschüttungen unter Umständen als baugenehmigungspflichtige Maßnahmen einzustufen sind, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof/ZOB
Linie:- Regionalbahn: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04531 160-1402
Telefon Festnetz: 04531 160-1467
Telefon Festnetz: 04531 160-1443
E-Mail: naturschutz@kreis-stormarn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lageplan,
- Beschreibung der geplanten Abgrabung/Aufschüttung sowie
- alle weiteren Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es empfiehlt sich frühzeitig vor Beginn der Abgrabung/Aufschüttung bei der zuständigen Stelle Beratung einzuholen.
Kosten
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 100,00 bis 5.110,00 Euro je nach Umfang des Vorhabens an.
Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung nach § 30 LNatSchG unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bodenabtrag, Kiesabbau, Bodenauftrag, Verfüllungen, Auffüllungen