Bodenabbaugenehmigung Erteilung

    Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung

    Wer Abgrabungen, Abtragungen oder Aufschüttungen vornehmen möchte, benötigt hierfür unter Umständen eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Eine Genehmigung für Abgrabungen oder Aufschüttungen erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i. V. m. § 11 a Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). Demnach bedarf es für Abgrabungen einer Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30m³ beträgt.

    Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist ebenfalls zu beachten, da Abgrabungen, Abtragungen und Aufschüttungen unter Umständen als baugenehmigungspflichtige Maßnahmen einzustufen sind, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird.

    Hinweise für Lübeck: Bodenabbau


    GrundstückseigentümerInnen in Sanierungsgebieten sind gem. §§ 154 ff. Baugesetzbuch (BauGB) von der Gemeinde finanzierten Kosten der Sanierung zu beteiligen, soweit aus der Summe aller Sanierungsmaßnahmen eine Steigerung der Grundstückswerte resultiert.

    Ausgleichsbeträge gleichen den in Geld fassbaren Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung aus. Der sanierungsbedingte Bodenwertzuwachs wird damit abgeschöpft.

    Der Ausgleichsbetrag ist ein Finanzierungsbeitrag für die städtebauliche Sanierung, der von den Grundstückseigentümern aufzubringen ist, die die Vorteile der Sanierung erfahren.

    Im Gegenzug fallen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge nicht an.


    GrundstückseigentümerInnen in Sanierungsgebieten sind gem. §§ 154 ff. Baugesetzbuch (BauGB) von der Gemeinde finanzierten Kosten der Sanierung zu beteiligen, soweit aus der Summe aller Sanierungsmaßnahmen eine Steigerung der Grundstückswerte resultiert.

    Ausgleichsbeträge gleichen den in Geld fassbaren Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung aus. Der sanierungsbedingte Bodenwertzuwachs wird damit abgeschöpft.

    Der Ausgleichsbetrag ist ein Finanzierungsbeitrag für die städtebauliche Sanierung, der von den Grundstückseigentümern aufzubringen ist, die die Vorteile der Sanierung erfahren.

    Im Gegenzug fallen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge nicht an.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

    Hinweise für Lübeck: Bodenabbau


    Stadtplanung und Bauordnung
    Mühlendamm 22
    23539 Lübeck
     


    Stadtplanung und Bauordnung
    Mühlendamm 22
    23539 Lübeck
     

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

    Bus: Linie 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Arten, Artenschutz, Biotop-und Landschaftsschutz, Landschaftsschutz, Natur, Natur, Umwelt, Naturschutz, Naturschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan,
    • Beschreibung der geplanten Abgrabung/Aufschüttung sowie
    • alle weiteren Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Lübeck: Bodenabbau


    Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche wird benötigt


    Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche wird benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es empfiehlt sich frühzeitig vor Beginn der Abgrabung/Aufschüttung bei der zuständigen Stelle Beratung einzuholen.

    Kosten

    Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 100,00 bis 5.110,00 Euro je nach Umfang des Vorhabens an.

    Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung nach § 30 LNatSchG unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodenabtrag, Bodenauftrag, Kiesabbau, Auffüllungen, Verfüllungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)