Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
Wer Abgrabungen, Abtragungen oder Aufschüttungen vornehmen möchte, benötigt hierfür unter Umständen eine Genehmigung.
Beschreibung
Eine Genehmigung für Abgrabungen oder Aufschüttungen erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i. V. m. § 11 a Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). Demnach bedarf es für Abgrabungen einer Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30m³ beträgt.
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist ebenfalls zu beachten, da Abgrabungen, Abtragungen und Aufschüttungen unter Umständen als baugenehmigungspflichtige Maßnahmen einzustufen sind, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird.
Hinweise für Lübeck: Bodenabbau
GrundstückseigentümerInnen in Sanierungsgebieten sind gem. §§ 154 ff. Baugesetzbuch (BauGB) von der Gemeinde finanzierten Kosten der Sanierung zu beteiligen, soweit aus der Summe aller Sanierungsmaßnahmen eine Steigerung der Grundstückswerte resultiert.
Ausgleichsbeträge gleichen den in Geld fassbaren Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung aus. Der sanierungsbedingte Bodenwertzuwachs wird damit abgeschöpft.
Der Ausgleichsbetrag ist ein Finanzierungsbeitrag für die städtebauliche Sanierung, der von den Grundstückseigentümern aufzubringen ist, die die Vorteile der Sanierung erfahren.
Im Gegenzug fallen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge nicht an.
GrundstückseigentümerInnen in Sanierungsgebieten sind gem. §§ 154 ff. Baugesetzbuch (BauGB) von der Gemeinde finanzierten Kosten der Sanierung zu beteiligen, soweit aus der Summe aller Sanierungsmaßnahmen eine Steigerung der Grundstückswerte resultiert.
Ausgleichsbeträge gleichen den in Geld fassbaren Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung aus. Der sanierungsbedingte Bodenwertzuwachs wird damit abgeschöpft.
Der Ausgleichsbetrag ist ein Finanzierungsbeitrag für die städtebauliche Sanierung, der von den Grundstückseigentümern aufzubringen ist, die die Vorteile der Sanierung erfahren.
Im Gegenzug fallen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge nicht an.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Hinweise für Lübeck: Bodenabbau
Stadtplanung und Bauordnung
Mühlendamm 22
23539 Lübeck
Stadtplanung und Bauordnung
Mühlendamm 22
23539 Lübeck
Ansprechpartner
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 
Kontakt
E-Mail: naturschutz@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Arten, Artenschutz, Biotop-und Landschaftsschutz, Landschaftsschutz, Natur, Natur, Umwelt, Naturschutz, Naturschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
- Lageplan,
- Beschreibung der geplanten Abgrabung/Aufschüttung sowie
- alle weiteren Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Lübeck: Bodenabbau
Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche wird benötigt
Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche wird benötigt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es empfiehlt sich frühzeitig vor Beginn der Abgrabung/Aufschüttung bei der zuständigen Stelle Beratung einzuholen.
Kosten
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 100,00 bis 5.110,00 Euro je nach Umfang des Vorhabens an.
Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung nach § 30 LNatSchG unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bodenabtrag, Bodenauftrag, Kiesabbau, Auffüllungen, Verfüllungen