Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Ansprechpartner
Bürgermeisterbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Glinde, Markt
Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 71002501
Fax: +49 40 71002581
Bankverbindung
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE31 2135 2240 0170 1002 51
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE96 2005 0550 1398 1209 96
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE96 2004 0000 0561 4680 00
BIC: COBADEHHXXX
Bankinstitut: Commerzbank AG
Stadt Glinde
Empfänger: Stadt Glinde
IBAN: DE06 2001 0020 0020 8812 03
BIC: PBNKDEFF200
Bankinstitut: Postbank
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Stichwörter
Bürgermeister, Bürgermeisterkanzlei
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de
Kreis Stormarn - Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunal - 801 Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wahl, Demokratie