Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren

    Bürgerbeteiligung

    Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

    Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
    • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
    • Beiräte.

    Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

    Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Ansprechpartner

    Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 70

    24105 Kiel

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7121

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.07.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Husum - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Zingel 10

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 666-0

    Fax: 04841 666-1510

    E-Mail: info@husum.de

    De-Mail: info@stadt-husum.sh-kommunen.de-mail.de

    Weitere Informationen

    Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2011 (von: Fa. Advantic Webservice)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Pörksen, Renate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wahl, Demokratie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)