Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren
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    Bürgerbeteiligung

    Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

    Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
    • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
    • Beiräte.

    Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

    Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Ansprechpartner

    Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 70

    24105 Kiel

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7121

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 15.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen - Hauptamt Lauenburgische Seen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fünfhausen 1

    23909 Ratzeburg

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    Hausanschrift

    Außenstelle des Amtes Lauenburgische Seen

    Am Torfmoor 2

    23627 Groß Grönau

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    Hausanschrift

    Bürgerbüro Sterley im Kulturzentrum "Alte Schule"

    Alte Dorfstraße 35

    23883 Sterley

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    Öffnungszeiten

    Amtsverwaltung in Ratzeburg Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung  Außenstelle Groß Grönau Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr. geschlossen sowie nach Vereinbarung  Bürgerbüro Sterley Mo. geschlossen Di. 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung       Am 24.12. und 31.12. ist die Amtsverwaltung, das Bürgerbüro in Sterley ist zusätzlich am 02.01.2026, geschlossen. ; Amtsverwaltung in Ratzeburg Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung  Außenstelle Groß Grönau Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr. geschlossen sowie nach Vereinbarung  Bürgerbüro Sterley Mo. geschlossen Di. 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung       Am 24.12. und 31.12. ist die Amtsverwaltung, das Bürgerbüro in Sterley ist zusätzlich am 02.01.2026, geschlossen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2010

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS). 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 09.09.2025

    Stichwörter

    Wahl, Demokratie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020