Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren

    Bürgerbeteiligung

    Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

    Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
    • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
    • Beiräte.

    Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

    Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 100 Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    rollstuhlgerecht in der Roggenstraße 14 in Meldorf und in der Bahnhofstraße 23 in Albersdorf

    Aufzug ist nur in der Roggenstraße 14 in Meldorf vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0

    Fax: +49 4832 6065-215

    E-Mail: info@mitteldithmarschen.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 70

    24105 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7121

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Demokratie, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de