Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren

    Bürgerbeteiligung

    Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

    Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
    • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
    • Beiräte.

    Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Hinweise für Lübeck: Das Büro der Bürgerschaft


    Dem Stadtpräsidenten steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Beirat für Seniorinnen und Senioren, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

    Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Hinweise für Lübeck: Das Büro der Bürgerschaft

    Interessenten für den Beirat Lübeck Digital:

    Weitere Informationen finden Sie hier. 

    Bitte bewerben Sie sich als Bürger:in, Organisation der Zivilgesellschaft oder Kulturvertreter:in bis zum 25.01.2022 über www.luebeck.de/bewerbung-digitalbeirat, per Mail an CDO@luebeck.de Betreff: Beirat Lübeck Digital
    oder per Post an

    Hansestadt Lübeck
    Der Bürgermeister
    Stabsstelle Digitalisierung, Organisation und Strategie
    Beirat Lübeck Digital
    Fackenburger Allee 29
    23539 Lübeck

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Büro der Bürgerschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 62

    23552 Lübeck

    Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Hearder-Center
      Anzahl: 193  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus Wehdehof
      Anzahl: 200  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
      Anzahl: 420  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kohlmarkt
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 2, 5, 6, 7, 9, 15, 16

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: buergerschaft@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Ausschüsse, Bürgerschaft, Bürgerschaftsmitglieder, Fraktion, Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft, Gemeindeversammlung, Gemeindevertreter, Gremium, Kommunalpolitik, Mitglieder, Parteien, Politik, Sitzungen, Stadtrat

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 70

    24105 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7121

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Demokratie, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English