Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Hinweise für Lübeck: Das Büro der Bürgerschaft
Dem Stadtpräsidenten steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Beirat für Seniorinnen und Senioren, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.
Dem Stadtpräsidenten steht als Vorsitzender der Lübecker Bürgerschaft ein Büro zur Verfügung. Dessen Aufgabe ist, die politische Steuerung zu unterstützen. So zählen zu den Tätigkeitsfeldern des Büros der Bürgerschaft die Geschäftsführung für die Bürgerschaft, den Ältestenrat und den Beirat für Seniorinnen und Senioren, die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerschaft und die Information und Beratung der Bürgerschaftsmitglieder. Da dem Büro der Bürgerschaft eine Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik zukommt, ist eine enge Kooperation mit den Fraktionen und deren Büros sowie mit den einzelnen Verwaltungsbereichen Grundvoraussetzung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bürgerschaftssitzungen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Hinweise für Lübeck: Das Büro der Bürgerschaft
Interessenten für den Beirat Lübeck Digital:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte bewerben Sie sich als Bürger:in, Organisation der Zivilgesellschaft oder Kulturvertreter:in bis zum 25.01.2022 über www.luebeck.de/bewerbung-digitalbeirat, per Mail an CDO@luebeck.de Betreff: Beirat Lübeck Digital
oder per Post an
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Stabsstelle Digitalisierung, Organisation und Strategie
Beirat Lübeck Digital
Fackenburger Allee 29
23539 Lübeck
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Bitte bewerben Sie sich als Bürger:in, Organisation der Zivilgesellschaft oder Kulturvertreter:in bis zum 25.01.2022 über www.luebeck.de/bewerbung-digitalbeirat, per Mail an CDO@luebeck.de Betreff: Beirat Lübeck Digital
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Ansprechpartner
Büro der Bürgerschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Hearder-Center
Anzahl: 193
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Anzahl: 420
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus Wehdehof
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Haltestelle Kohlmarkt
Bus: Linie 1, 2, 5, 6, 7, 9, 15, 16
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: buergerschaft@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Internet
Stichwörter
Ausschüsse, Bürgerschaft, Bürgerschaftsmitglieder, Fraktion, Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft, Gemeindeversammlung, Gemeindevertreter, Gremium, Kommunalpolitik, Mitglieder, Parteien, Politik, Sitzungen, Stadtrat
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wahl, Demokratie