Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren

    Bürgerbeteiligung

    Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

    Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
    • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
    • Beiräte.

    Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Hinweise für Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Zuständigkeiten, Hinweise Bürgerentscheid 06.05.2018

    Neben den gesetzlich vorgeschriebenen bzw. in der Gemeindeordnung festgelegten Beteiligungsverfahren bietet die Landeshauptstadt Kiel zahlreiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner. Nähere Informationen können Sie dem Link "Beteiligung der Öffentlichkeit" auf die Webseite der Stadtverwaltung entnehmen.

    Neben den gesetzlich vorgeschriebenen bzw. in der Gemeindeordnung festgelegten Beteiligungsverfahren bietet die Landeshauptstadt Kiel zahlreiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner. Nähere Informationen können Sie dem Link "Beteiligung der Öffentlichkeit" auf die Webseite der Stadtverwaltung entnehmen.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

    Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

    Hinweise für Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Zuständigkeiten, Hinweise Bürgerentscheid 06.05.2018

    Für Beteiligungsverfahren nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtpräsidenten, Angelegenheiten der Gemeindeverfassung. 
    Für die organisatorische Abwicklung eines Bürgerentscheids ist der Sachbereich Wahlen und Abstimmungen des Stadtamtes zuständig. Für die Koordinierung von sonstigen Beteiligungsverfahren an Planungs- und Entscheidungsprozessen ist das Pressereferat, MItwirkung, zuständig.

    Für Beteiligungsverfahren nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtpräsidenten, Angelegenheiten der Gemeindeverfassung. 
    Für die organisatorische Abwicklung eines Bürgerentscheids ist der Sachbereich Wahlen und Abstimmungen des Stadtamtes zuständig. Für die Koordinierung von sonstigen Beteiligungsverfahren an Planungs- und Entscheidungsprozessen ist das Pressereferat, MItwirkung, zuständig.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    in der Regel: Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2012

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2012

    Technisch geändert am 11.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 bis 13.00 Uhr  Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr           ​​  Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros. 

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2022

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 70

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7121

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Demokratie, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020